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Die Geschichte der Abschiebehaft in Berlin
Auf dramatische Art wird die Praxis der Abschiebehaft am Silvestertag
des Jahres 1984 einer breiten Öffentlichkeit bekannt: Sechs Menschen
verbrennen in ihren Zellen am Augustaplatz in Steglitz nachdem sie ihre
Matratzen in Brand gesteckt haben.
Abschiebehaft in Berlin scheint seitdem eine unendliche Geschichte
zu sein. Anfangs kamen die Flüchtlinge aus dem Iran, dem Libanon,
Afghanistan oder Sri Lanka und wurden weggesperrt und abgeschoben. Dann
kamen sie aus Algerien oder Bosnien, aus Vietnam (oder der DDR?). Sie
wurden weggesperrt und abgeschoben. Sie kommen heute aus Ländern
Asiens oder Afrikas, arabischen Ländern oder Ländern der ehemaligen
Sowjetunion, werden weggesperrt und abgeschoben.
Eine Geschichte mit Kontinuität
Einsperren, entmündigen und möglichst lange festhalten ist
seit Jahren das unausgesprochene Motto von Senat, RichterInnenn und
Verwaltung. Seit der Einschränkung des Asylrechts durch Änderung
des Grundgesetzes 1993 und seit der immer besseren Abschottung der Grenzen
kommen immer weniger Flüchtlinge nach Deutschland und nach Berlin.
Trotzdem steigt die Zahl der Menschen, die in Abschiebehaft genommen
werden.
Die Kapazität der Haftplätze wurde in den 90er Jahren kontinuierlich
gesteigert. Für einige Jahre wurde nur der Abschiebeknast in der
Kruppstraße in Moabit belegt, bis er übervoll war. Doch 1994
sollten dann 170 Haftplätze für die Stadt nicht mehr reichen.
Es wurde erweitert, indem auch in Polizeigewahrsame (Hans-Beimler-Straße,
Gothaer Straße) und ehemalige US-Kasernen (Mc Nair) Abschiebehäftlinge
eingesperrt wurden. Frauen konnten demnach auch in der JVA Plötzensee
inhaftiert werden. Im November 1995 dann wurde der ehemalige DDR-Frauenknast
in Köpenick mit 371 Plätzen für Abschiebehäftlinge
nach Umbauten neueröffnet. Die Ausweichstellen wurden zunächst
nicht weiter beansprucht. Aber phasenweise reichten den Freunden des
Wegsperrens selbst 371 Plätze nicht mehr, so dass z.B. ab März
1998 auch die Kruppstraße wieder mitbenutzt wurde. Kein Wunder,
hatte die Zahl der Inhaftierten doch 1997 mit 10.690 Personen ihren
traurigen Höhepunkt erreicht.
Kontinuität in der Praxis des Einsperrens und Versteckens von
Menschen zeigten auch die wechselnden Regierungen in Berlin. Ob CDU
oder Rot/Grün unter Momper, ob große Koalition, Rot/Grün
mit Wowereit oder SPD/PDS: Es änderte sich mitunter ein wenig der
Tonfall, nicht aber der Alltag der Inhaftierten. Die CDU-Innensenatoren
Lummer, Kewenig, Heckelmann, Werthebach und Schönbohm traten gern
etwas lauter auf und verteidigten das Einsperren wegen fehlender Papiere
offensiv. Pätzold und Körting (beide SPD) machten und machen
einfach nur weniger Worte, aber in der Praxis nichts anders.
Die Grünen in Berlin haben regelmäßig einen einsamen
Spezialisten, der sich um die Belange der Abschiebehäftlinge kümmert.
Sie setzen sich auch prinzipiell für die Verbesserung der Haftbedingungen
ein. Werden sie aber als Partei mit Regierungsverantwortung (Berlin/Bund)
angesprochen oder um Unterstützung gebeten werden, ist ihnen das
lästig und im besten Fall peinlich. Exemplarisch zeigte sich das
an ihren Reaktionen auf den Hungerstreik von Häftlingen im November
1998.
Bei der Bundestagswahl zwei Monate zuvor reichte es erstmals für
eine Regierungsbeteiligung von Bündnis 90/ Die Grünen. Voller
Hoffnungen auf Verbesserungen in der Flüchtlingspolitik nach 16
Jahren CDU-Regierung intensivierten die Häftlinge in Köpenick
ihre bereits laufenden Proteste gegen die Haftbedingungen und organisierten
einen größeren Hungerstreik. Die Grünen duckten sich
auf Bundesebene weg und ließen einen Berliner Ersatzmann sich
hoffnungslos blamieren. Zunächst bewegte er die Hungerstreikenden
mit leeren Versprechungen zum Aufgeben, um anschließend selbst
aus den versprochenen Vermittlungen gekickt zu werden. Danach war nur
noch Schweigen.
Und die PDS? Ja, natürlich, auch in der PDS gibt es einige rührige
AktivistInnen …
Eine Geschichte des Widerstands
"Abschiebehäftlinge drohen mit Selbstmord, Berlin, 15. Juli.
Aus Protest gegen ihre Haftbedingungen haben Abschiebehäftlinge
am Freitag in Berlin damit gedroht sich umzubringen. Wie die Polizei
bestätigte, waren drei Personen von zunächst unbekannter Nationalität
während des Freigangs auf dem Gelände einer Haftanstalt auf
einen Baum geklettert. Zwei von ihnen sollen Stricke um den Hals gehabt
und gedroht haben, zu springen. Behördenvertreter verhandelten
bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe mit den Häftlingen; die Feuerwehr
war mit Leitern und Sprungtüchern vor Ort.
In der vorigen Woche hatten etwa 50 Ausländer, die in der Anstalt
auf ihre Abschiebung warten, mit einem Hungerstreik gegen ihre Haftbedingungen
protestiert. Sie monierten unter anderem fehlende Waschgelegenheiten,
zu wenig Freigang und das Fehlen einer Möglichkeit zum Telefonieren.
Am Dienstag war der Hungerstreik abgebrochen worden. Der Polizei zufolge
waren den Gefangenen Verbesserungen zugesagt worden." (Frankfurter
Rundschau, 16.7.1994)
Die Geschichte der Abschiebehaft in Berlin ist auch eine Geschichte
des Widerstands der Inhaftierten. Immer wieder versuchen sie sich gegen
das Verhängen von Haft wegen fehlender Aufenthaltstitel, konstruierten
Gründen zur Sicherung der Abschiebung und die schikanösen
Haftbedingungen zu wehren. Und das unter erschwerten Bedingungen: abgeschottet
von der Außenwelt und somit ohne Öffentlichkeit, die man
für Aktionen benötigt. Eingesperrt in Zellen und von Wärtern
ständig bewacht. Mit Verständigungsschwierigkeiten unter Zellennachbarn
und mit unterschiedlichen Interessen zwischen lang Einsitzenden und
nur kurzzeitig Inhaftierten. Und trotzdem reißen die Widerstandsaktionen
niemals für längere Zeit ab.
Hungerstreiks
Eine häufige Form des Widerstands ist der Hungerstreik. Treten
einzelne Häftlinge individuell in einen Hungerstreik, wird dieser
oft nicht über die Anstaltsmauern hinaus bekannt. (Vermittler nach
draußen können hier in erster Linie BesucherInnen oder die
Seelsorger sein.) Wenn es überhaupt zu offiziellen Reaktionen kommt,
wird schnell ein persönliches Problem behauptet: Entweder liege
eine besondere psychische Labilität vor oder aber eine gesteigerte
Renitenz.
Immer wieder gibt es aber auch Hungerstreiks, an denen sich mehrere
Inhaftierte beteiligen und die sich dann auch schnell ausweiten. 44
Inhaftierte beteiligten sich 1988, 55 Inhaftierte protestierten so gegen
Haft und Haftbedingungen 1989 und auch im folgenden Jahr kam es zu
Hungerstreiks.
Mit einem Hungerstreik 1994 konnten etwa 50 Häftlinge Polizei und
Innenbehörden zwingen, Überbelegung und Missstände einzugestehen.
Und sie erreichten tatsächlich einige Verbesserungen der Haftbedingungen:
regelmäßige Freistunden auf dem Hof, Zugang zu Telefonen,
Schaffung zweier Sozialarbeiterstellen.
(Es ist fraglich, ob sich die Sozialarbeiter im Köpenicker Knast
der Tatsache bewusst sind, dass sie ihren Job einem Hungerstreik und
einer Forderung von Häftlingen verdanken. Und gar Erklärungsnöte
könnten entstehen, wenn man sie damit konfrontierte, dass kaum
einer der Häftlinge heute sagen kann, welche Hilfe die Sozialarbeiter
anbieten und wofür sie eigentlich gut sein sollen)
Einen großen Hungerstreik mit 46 Beteiligten gab es auch 1995,
kurz vor der Eröffnung des neuen Knastes in Köpenick. Zwei
Jahre später traten im Dezember etwa 100 Häftlinge in einen
Hungerstreik. 1998 rissen die Hungerstreikaktionen in Köpenick
von Juni bis November nicht ab. Im Februar 2000 traten erneut 13 Häftlinge
in einen Hungerstreik. Anfang 2003 verweigerten bis zu 70 Insassen mehr als vier Wochen
lang die Nahrungsaufnahme,es kam zu zahlreichen Selbstverletzungen und 16 Suizidversuchen.
Auch 2005 kam es zu Hungerstreikaktionen. Im Februar 2006 kommt es zu einem Aufstand, nachdem
ein 63 Jähriger Mazedonier sich aufhängt, weil ihm vor seiner Abschiebung von den Behörden das
Geld auf seinem Bankkonto konfisziert wurde, um damit die Haftkosten von ihm einzutreiben.
Solidarische Häftlinge zündeten ihre Matratzen an und traten in einen kurzzeitigen Hungerstreik.
Die Hungerstreiks werden in der Regel von der Polizei verschwiegen.
Nur wenn es den Inhaftierten gelingt sich über BesucherInnen oder
Telefonate nach draußen Unterstützung zu organisieren, wird
zugegeben, dass es Proteste im Knast gibt.
An diesem Punkt versucht die Polizei regelmäßig, einzelne
Hungerstreikende oder die Aktivsten einer gemeinsamen Aktion zu isolieren.
Anfangs wurden sie in andere Knäste verlegt, heute innerhalb der
Anstalt in Köpenick in einem sonders eingerichteten Bereich umquartiert
und immer schnellstmöglich abgeschoben. Nur wenn es eine interessierte
Öffentlichkeit für die Vorgänge im Knast gibt und es
sich gar nicht mehr vermeiden lässt, akzeptieren die Behörden,
dass die Inhaftierten ernsthafte Anliegen haben. Was folgt sind dann
inhaltslosere Versprechen, um sie zum Abbruch ihrer Aktion zu bewegen.
Allerdings mussten sie auch schon einige besonders konsequente Hungerstreikende
aus Gesundheitsgründen aus der Haft entlassen.
1994 konnte in Kassel eine Geiselnahme verzweifelter Abschiebehäftlinge
erst durch einen Einsatz der GSG 9 beendet werden. In Eisenhüttenstadt
wurde eine Abschiebungseinrichtung im November 1997 bei Auseinandersetzungen
in ihre Bestandteile zerlegt. In Berlin wurde immer gewaltfrei protestiert.
Anerkennung für das friedliche Aufzeigen von Missständen hat
es von Behördenseite in Berlin nie gegeben.
Sonderurlaub für den Einsatz der eigenen Gesundheit, um auf Versäumnisse
und Konfliktpotentiale hinzuweisen und unnötige Eskalationen im
Knast zu vermeiden, wurde nie gewährt.
Ausbrüche
Eine andere Form des Widerstandes - die kurzfristig mehr Aktivität,
aber weniger Öffentlichkeit als ein Hungerstreik erfordert - ist
das Türmen aus dem Knast. Ob Ausbruchsversuch oder gelungene Flucht,
auch hier wird die Unzufriedenheit mit den Haftbedingungen und Kritik
an den Haftgründen deutlich.
Konnten sich in der Kruppstraße mitunter auch mal ganze Gesellschaften
abseilen (6 Männer im Juli 1994, 10 Personen im April 1995) gelingen
wegen der erhöhten sportlichen Anforderungen Ausbrüche aus
der Anstalt in Köpenick bisher nur kleineren Gruppen.
Durchhalten im Alltag
Ein Alltag, der neben Ungewissheit, Unverständnis, Enge und Bewegungsmangel
nichts als Langeweile und Trübsal bereithält, erfordert eine
große Portion Selbstdisziplin, Abgeklärtheit und Selbstachtung,
um nicht in die von 340 Wärtern bewachte Falle zu tappen. Nicht
durchzudrehen, nicht zusammenzubrechen, nicht zuzuschlagen oder mit
dem Kopf gegen die Wand zu rennen, braucht täglich neue Kraft.
Auch wem es gelingt, seinen Stolz zu bewahren und die Zeit der Haft
psychisch und körperlich gesund zu überstehen, hat es geschafft,
dem System aus Entmündigung, Demütigung und Entzug etwas entgegen
zu setzen.
Seltsames Rechts- und Demokratieverständnis
Eigenwillige Interpretationen von Gesetzen, einseitige Auslegungen
von Ermessensspielräumen und das Einrichten von Stellen oder Gremien,
die die Rechte der Häftlinge unterstützen sollen, aber nur
pro forma existieren, ziehen sich wie ein roter Faden durch die letzten
zehn Jahre.
Es riecht nach Beugehaft
Das Ausländergesetz sagt in § 57, dass die Abschiebehaft
der "Vorbereitung" und der "Sicherung" der Abschiebung
dient. Das gleiche sagen Verwaltung, Gerichte und mit Abstrichen PoltikerInnen,
wenn sie nicht gerade die Funktion der Abschiebehaft zur gerechten Strafe
für die "Illegalität" zurechtbiegen zu versuchen.
Die Realität bestätigt alles andere als diesen rechtlichformalen
Anspruch.
1992 befanden sich 4553 Personen in Berlin in Abschiebehaft, von denen
tatsächlich 1217 abgeschoben wurden. Die verbleibenden 3336 Personen
wurden nach einiger Zeit wieder aus der Haft entlassen. Im Jahr 2001
mussten im noch gravierenderen Missverhältnis 5709 Menschen in
den Köpenicker Knast, von denen 2911 abgeschoben wurden.
Noch immer werden in Berlin zur angeblichen "Sicherung" der
Abschiebung also etwa doppelt so viele Menschen in ein Gefängnis
gesteckt, wie am Ende tatsächlich abgeschoben werden.
Externer Beirat wird installiert
und ignoriert
Gemäß § 13 des Gesetzes über den Abschiebungsgewahrsam
im Land Berlin vom 12. Oktober 1995 wurde ein externer Beirat eingerichtet.
Laut der Ausführungsvorschrift hat der Beirat die Aufgabe "bei
der Gestaltung des Vollzugs des Abschiebungsgewahrsams und bei der Betreuung
der Abschiebungshäftlinge" mitzuwirken, "die Gewahrsamsleitung
zu beraten und sich dabei für die Interessen der Abschiebungshäftlinge
einzusetzen."
Dem Beirat, der äußerst kompetent und engagiert arbeitet,
ist es erlaubt, die Inhaftierten auch in den Zellen zu besuchen und
ungestört mit ihnen zu sprechen. Er hat zwar die Protokolle seiner
Sitzungen an die Senatsverwaltung für Inneres weiterzuleiten,
aber ein Gesprächstermin dort war für ihn lange nicht zu erhalten,
nachdem er seinen ersten kritischen Bericht vorgelegt hatte.
Auch vom Hungerstreik im November 1998 erfuhr der Beirat erst von dritter
Seite. Und an den Gesprächen mit Anstaltsleitung, Landeseinwohneramt
und hungerstreikenden Häftlingen wurde er nicht beteiligt, weil
es dabei um Kritik an der Arbeit der Ausländerbehörde und
der HaftrichterInnen gehen sollte - Haft g r ü n d e eben und nicht
Haft b e d i n g u n g e n, für die allein sich der Beirat interessieren
dürfe.
Auch ein zweiter, ebenso bemerkens- wie lesenswerter Bericht des Beirats
ist in den Schubladen von Innensenat und Anstaltsleitung gut aufgehoben.
Das Abgeordnetenhaus beschließt
Mit zwei Beschlüssen vom Juli und vom September 2001 hat das Abgeordnetenhaus
von Berlin den Senat aufgefordert, die Haftbedingungen zu verbessern
und Ausreisepflichtige weniger häufig in Haft zu nehmen.
Verbesserungen, die der Senat "umgehend umsetzen" sollte,
waren z.B. die Entfernung der Innengitter aus den Zellen und die Beseitigung
der Trennscheiben im Besuchertrakt.
"Mit dem Ziel der Umsetzung prüfen" sollte der Senat
die Möglichkeit der bezahlten Arbeit für Häftlinge und
die "erhebliche Erweiterung" des Hofganges, was dessen Dauer
und Freiraum angeht (Abgeordnetenhaus, Drucksache 14/1440).
Um die Haft zu vermeiden, sollte der Senat bei in Berlin gemeldeten
Flüchtlingen verstärkt die so genannte Selbstgestellung versuchen
und bei Auswärtigen eine Anmeldung ermöglichen. Der Senat
wurde aufgefordert, darauf hin zu wirken, dass die Ausländerbehörde
keine Haftanträge stellt, wenn die Erfahrung mit den Behörden
der entsprechenden Heimatländer gelehrt haben, dass Ausreisepapiere
nicht innerhalb von drei Monaten zu erhalten sind.
Minderjährige, Schwangere und Mütter, die Kinder unter 14
Jahren betreuen, sollten gar nicht mehr in Abschiebehaft genommen werden
(Abgeordnetenhaus, Drucksache 14/1513).
Die genannten Verbesserungen der Haftbedingungen konnten angeblich aus
finanziellen (!) Gründen nicht umgesetzt werden. Für die
Verringerung der hohen Häftlingszahlen in Berlin fehlte die Bereitschaft
des SPD-Innensenators, den Ermessensspielraum seiner Behörde entsprechend
auszunutzen oder genauer: durchzusetzen.
"Wenn etwas für die Flüchtlinge
spricht, gehört es geändert"
Auf Gesetzeslücken oder Schlupflöcher im System wird in Berlin
geradezu reflexartig reagiert. Wann immer im fast perfekten Geflecht
aus Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften zum vorübergehenden
Einsperren Tausender einmal eine kleine Lücke erkannt oder erkämpft
wird, wird gleichzeitig nach einer Gesetzesänderung gerufen.
Taschengeld
Im Sommer 1994 mussten Abschiebehäftlinge vor Gericht ziehen,
um das auch ihnen zustehende Taschengeld nach einem verminderten Satz
des Asylbewerberleistungsgesetzes zu erhalten. Erst als das Berliner
Verwaltungsgericht in mehreren Fällen die Rechtmäßigkeit
der Forderung nach einem geringen Barbetrag bestätigte und das
Berliner Landesamt für Zentrale Soziale Aufgaben (LaSoz) für
zuständig erklärte, wurde das vorher praktizierte Hin- und
Herschieben zwischen Bezirksämtern, Jugendämtern und ostdeutschen
Kommunen beendet. Gleichzeitig kündigte Innensenator Heckelmann
eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
an, die Abschiebehäftlinge von der Taschengeldzahlung ausschließen
sollte.
Gesetz vermisst
Am 12. Juli 1995 entschied das Verwaltungsgericht Greifswald erstmals,
dass ein Abschiebehäftling sofort aus der Haft in der Kruppstraße
zu entlassen ist, weil es in Berlin an einer zwingend vorgeschriebenen
gesetzlichen Grundlage zur Durchführung der Haft fehlt.
Trotz Sommerpause lag schon am 30. August ein Antrag der Fraktionen
von CDU und SPD über ein "Gesetz über den Abschiebungsgewahrsam
im Land Berlin" vor. Bereits am 12. Oktober trat das neue Gesetz
in Kraft. (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, 21.10.1995)
Duldung statt Grenzübertrittsbescheinigung
Im September 1997 erging eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts,
nach der ausreisepflichtigen AusländerInnen, die in absehbarer
Zeit nicht abgeschoben werden können, eine Duldung zu erteilen
sei. Berlin gab in der Regel nur so genannte Grenzübertrittsbescheinigungen
aus, die besagten, dass man das Land zu verlassen hatte. Dieses Papier,
das seine BesitzerInnen mit behördlichem Stempel zu "Illegalen"
machte, war bei Kontrollen eine Eintrittskarte in die Abschiebehaft
und wiederum auch bevorzugt erteiltes Dokument nach einer Entlassung
aus derselben. Ein perfider Kreislauf !
Der Regierende Bürgermeister Diepgen kündigte sofort eine
Bundesratsinitiative zur Änderung des § 55 des Ausländergesetzes
an, um auch weiterhin die Erteilung von Duldungen verweigern zu können
(taz, 30.9.1997).
Gesetzeslücken müssen immer wieder aufgespürt und clever
eingesetzt werden. Gegebene Spielräume zugunsten der Inhaftierten
müssen genutzt werden. Aber wir können uns keinen Illusionen
hingeben: Es sind Gesetze zur Abschottung und zum Ausschluss und sie
funktionieren verdammt gut.
Abschiebehaft in Berlin - das bleibt weiterhin der Versuch, Menschen
möglichst ohne Öffentlichkeit aus dem Verkehr zu ziehen, um
zu sehen, ob sich vielleicht sogar eine Abschiebung durchsetzen lässt.
Abschiebehaft in Berlin bleibt der Versuch, Proteste von innen zu unterdrücken
und Kritik von außen auszusitzen.
Abschiebehaft in Berlin bleibt der Versuch, das Geflecht aus Gesetzen,
Verordnungen und politischen Entscheidungen zu perfektionieren, um eine
fragwürdige Praxis zu legitimieren.
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