Skip to main content.

Alltag und Praxis

Mit der Abschiebehaft existiert für illegalisierte Nicht-Deutsche ein Sondertypus des Freiheitsentzugs. Doch diese radikale Einschränkung der Freiheit und die totale Kontrolle dient nicht zur Untersuchung oder Prävention, sie ist vielmehr die weitgehendste Form des sozialen und räumlichen Ausschlusses von MigrantInnen und Flüchtlingen aus der Gesellschaft, die bereits bei der Unterbringung in Heimen und Ausreiselagern sowie durch die Residenzpflicht stattfindet.

Den Knast in Köpenick durchlaufen jährlich einige tausend Menschen. Ihre Lebensgeschichten sind sehr unterschiedlich, aber in den Fängen der Polizei und Bürokratie haben sie eines gemeinsam: Ihr Aufenthalt ist nicht erlaubt und deshalb – und nur deshalb – sitzen sie in Haft. Bestätigt wird diese durch Gerichte, die in nur minutenlangen Anhörungen im Fließbandverfahren die immer gleichen Haftbeschlüsse aussprechen. Anwaltliche Unterstützung bekommen sie keine. Aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse wissen die meisten überhaupt nicht was ihnen vorgeworfen wird. Ihre Inhaftierung ist ihnen unerklärlich. Die Folge ist ein oft monatelang dauerndes beschäftigungs- und perspektivloses Dahinfristen in Haft, ohne zu wissen, ob und wann sie abgeschoben oder entlassen werden.

Im Gefängnis gibt es für die Abschiebehäftlinge keinerlei Beschäftigungs- und Arbeitsmöglichkeiten und ihr Alltag ist geprägt von einer rigorosen Einschränkung ihrer Bewegungs- und Entscheidungsfreiheit. Diese Haftbedingungen, die Rechtlosigkeit und die Ungewissheit führen bei vielen zu einer extremen Anspannung mit teilweise gravierenden psychischen und körperlichen Folgen. Das System Abschiebehaft ist damit ein exponiertes Beispiel für die Überwachungen und Kontrollen, die Diskriminierungen und willkürlichen Inhaftierungen, die für unerwünschte MigrantInnen zur alltäglichen Wirklichkeit gehören.

» Den ausführlichen Text findet ihr hier