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Weggesperrt zum Abtransport

Für Abschiebehäftlinge in Berlin gibt es keine Arbeits- oder Beschäftigungsmöglichkeiten, lediglich einmal am Tag eine Stunde Hofgang. Daher sitzen sie in ihren engen Zellen mit vier Doppelstockbetten, einbetonierten Tischen und ohne jegliche Privatsphäre und warten auf ihr ungewisses Schicksal. Alle Fenster sind außen vergittert und zusätzlich mit raumhohen Innengittern ausgestattet. Der Alltag in der Haft ist geprägt von einer rigorosen Einschränkung jeglicher Bewegungsund Entscheidungsfreiheit. Bei den verschiedensten Bedürfnissen (z.B. heißes Wasser für Tee, Fenster öffnen, Lautstärkeregelung des Fernsehers) müssen sich die Häftlinge an ihre Bewacher wenden. Die Polizeibediensteten lassen sich von den Gefangenen »Meister« oder »master« rufen. Geld und Besitz wird den Gefangenen bei der Inhaftierung weggenommen und mit den Haftkosten verrechnet (ca. 50 Euro pro Tag). Oft klagen Häftlinge, dass sie bei der Verhaftung keinen persönlichen Besitz mehr mitnehmen konnten, so dass sie bei der Abschiebung oder der Entlassung nur das besitzen, was sie bei der Verhaftung am Leibe hatten.
Auch um anwaltliche Unterstützung muss sich jeder Häftling selbst kümmern. Aber ihre Anwäl-te müssten die Häftlinge selbst bezahlen, denn ihnen wird nicht, wie im Falle von Straffälligen, ein Pflichtverteidiger beigeordnet. So bleiben viele ohne Beratung, ohne Rechtsvertretung, ohne Kontakt nach außen.

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