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In den Fängen des Ausländergesetzes

Die Lebensgeschichten der Inhaftierten sind unterschiedlich wie die Sprachen, in denen sich untereinander und mit ihren Bewachern ständigen. In der Abschiebehaft in Berlin zum Beispiel Jungendliche aus Sri Lanka, Frauen aus der Ukraine, Männer aus Tschetschenien oder Liberia. Sie sind zwischen 16 und 65 alt, haben schon lange in Deutschland gelebt sind erst wenige Tage vor ihrer Inhaftierung ersten Mal in ihrem Leben nach Europa gekom men. Einige wurden schon mehrfach Deutschland rausgeschmissen und werden wiederkommen, für andere wird die Abschiebe haft mit einer Überführung in staatliche Folter keller in der Türkei, Algerien oder Russland enden. Doch in den Fängen der Bürokratie haben alle eines gemeinsam: Ihr Aufenthalt in Deutsch land ist laut Ausländergesetz nicht (länger) erlaubt. Daher - und nur daher - sitzen sie bis zu anderthalb Jahren in Haft.

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