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Tausend Schicksale, ein Urteil

Diese menschenverachtende Verwaltungsmaßnahme wird »Sicherungshaft« genannt. Gesichert werden soll die reibungslose Durchführung der Abschiebung. Auf der Grundlage eines einzigen Paragraphen im Ausländergesetz entscheidet das Gericht über die Inhaftierung. Er macht möglich, dass ein Richter jedeN PapierloseN ins Gefängnis schicken kann, sobald auch nur ein Verdacht besteht, er oder sie werde sich »der Abschiebung entziehen«. Die RichterInnen in Berlin sehen diesen Verdacht in nahezu allen Fällen als begründet an. Für ihre Entscheidung brauchen sie nicht lange. In der Außenstelle des Amtsgericht, die effizienter Weise direkt in der Abschiebehaft untergebracht ist, werden in meist nur minutenlangen Anhörungen die immer gleichen Haftbeschlüsse ausgesprochen. Dieses Fließbandverfahren kann nur schwer über den diskriminierenden Charakter dieser Prozedur hinwegtäuschen. Die Abschiebehäftlinge merken sehr bald, dass ihr Anliegen dort nicht geprüft wird. Für sie scheint Rechtsstaatlichkeit überhaupt nicht vorgesehen zu sein.

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