|
|
|
|
Damit die Abschiebung - ein behördlicher Verwaltungsakt - leichter durchgeführt werden kann, können diese Menschen vor der Abschiebung bis zu 18 Monate festgehalten werden. Die lange Inhaftierung verbringen sie in einem Gefängnis, obwohl sie keine Verbrechen begangen haben, die eine Strafhaft rechtfertigen würden. In Berlin wurde dazu im Jahr 1995 ein eigener Bau mit etwa 370 Plätzen eröffnet, der jährlich Platz für über 5000 Personen bietet. Dort hin lässt die Ausländerbehörde zum Beispiel polnische Bauarbeiter bringen, die bei einer Razzia in die Hände der Polizei gefallen sind. Ihre Abschiebung nach Polen soll durch die Haft sicher gestellt werden. Oder afrikanische Flüchtlinge, die durch den Bundesgrenzschutz kontrolliert wurden und keine Dokumente bei sich hatten. Auch wer schon viele Jahre in Deutschland ist und nun nicht in das Herkunftsland zurückkehren« will, nachdem ein Asylantrag abgelehnt wurde oder die Lage sich in den Augen des auswärtigen Amtes normalisiert« hat, kann zur Sicherheit in die Abschiebehaft gebracht werden. Es könnte ja sein, so wird regelmäßig argumentiert, dass er oder sie sich der Abschiebung andernfalls entziehen« würde. |






